Herzlich willkommen
Im Gegensatz zum nicht geschützten Begriff „Sachverständiger“ gibt Ihnen dabei meine öffentliche Bestellung und Vereidigung ein hohes Maß an Sicherheit – sie ist die Auszeichnung durch den Gesetzgeber, welche die nötige hohe Qualifikation für diese Tätigkeit verlässlich nachweist.
Die Kosten werden erstattet
Handelt es sich bei Ihnen um einen unverschuldeten Verkehrsunfall in Deutschland, dann werden die Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Für sie bieten wir den Service, die Kfz-Sachverständigenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Die gegebenfalls zusätzlich anfallenden Schadenermittlungskosten für Demontage, Achsvermessung oder Rahmenvermessung werden von uns im Rahmen einer Abtretung direkt von der gegnerischen Versicherung eingefordert.
Mehr Schadenersatz
für den Geschädigten
Ein Kfz-Gutachten beinhaltet mehr Schadenersatzansprüche als der Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Zum Beispiel ist die merkantile Wertminderung nicht im Kostenvoranschlag der Werkstatt aufgeführt. Dies führt in der Kategorie der 1-5 Jahre alten, verunfallten Fahrzeuge aus Erfahrung zu erheblichen finanziellen Nachteilen.
Nachweisbarkeit
Der Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden, welcher an seinem Fahrzeug entstanden ist, einwandfrei nachzuweisen. Im Kfz-Gutachten sind alle Schäden anhand von Bildern und Vermessungsprotokollen für einen Laien nachvollziehbar dargestellt. Das ist wichtig, da die Sachbearbeiter der Versicherung und gegebenenfalls die Richter so den Kfz Schaden an ihrem Fahrzeug besser nachvollziehen können und es folglich zu einer schnelleren Entscheidung beiträgt. Ist der Unfallhergang unklar und führt zu Streitigkeiten vor Gericht, wird das Kfz- Schadengutachten auch im Rahmen der unfallanalytischen Analyse verwendet und dient als Beweismittel.
Gutachten vs Kostenvoranschlag
Gutachten
- Kosten werden von Versicherung übernommen
- Merkantile Wertminderung
- Reparaturkosten
- Reparaturkosten verdeckte Schäden
- Wiederbeschaffungswert
- Nutzungsausfall
- Reparaturweg
- Unfallanalytische Beweissicherung
- Altschäden
- Vorschäden
- Schadenbeschreibung
- Reparaturwürdigkeit
- Wertverbesserung
- Restwert
- Reparaturdauer
- Umbaukosten
- Neuwagenersatz
Kostenvoranschlag
- Kosten werden von Versicherung übernommen
- Merkantile Wertminderung
- Reparaturkosten
- Reparaturkosten verdeckte Schäden
- Wiederbeschaffungswert
- Nutzungsausfall
- Reparaturweg
- Unfallanalytische Beweissicherung
- Altschäden
- Vorschäden
- Schadenbeschreibung
- Reparaturwürdigkeit
- Wertverbesserung
- Restwert
- Reparaturdauer
- Umbaukosten
- Neuwagenersatz

Unfall-Gutachten

Kaufberatung
